Unsere Förderpolitik - Grundsätze der Mittelvergabe
Bezug zum Stiftungszweck
Die Hilfe für physisch und psychisch kranke, geistig behinderte, sozial benachteiligte oder alte Menschen ist primärer Stiftungszweck.
Projekte, welche Aufbau und/oder Pioniercharakter haben (Forschungsprojekte oder Anstossfinanzierungen praxisbezogener Projekte mit Anspruch auf Weiterentwicklungen und Verbesserungen), werden bevorzugt. Eine mehrjährige Finanzierung oder Mitfinanzierung ist möglich.
Der Stiftungszweck der Förderung der Ausbildung junger Schweizer im Ausland und ihrer Rückkehr in die Schweiz wird derzeit nicht aktiv verfolgt.
Die Förderung des liberalen Gedankengutes und der Beachtung der Menschenrechte gilt zunächst als programmatische Leitlinie zur Prüfung aller Unterstützungsbeiträge. Es können auch Projekte und Institutionen unterstützt werden, welche diese Werte und ihre Durchsetzung in der Gesellschaft zum Ziele haben.
Weitere Vergabekriterien
- Bei der Beurteilung von Unterstützungsgesuchen und Projekten richtet sich der Stiftungsrat nach dem Grundsatz der Förderung und Stärkung der persönlichen Ressourcen des Individuums mit dem Ziel einer möglichst hohen Selbstbestimmung in der Lebensführung.
- Bei Entwicklungsprojekten möchten wir bereits in der Planungsphase angesprochen werden, weil dann eine Gewähr dafür besteht, dass wir uns im Sinne der Stifterin engagieren können.
- Investitionsanträge für Bauten/Anschaffungen werden nur bei Projekten in der Ostschweiz geprüft.
- In der Regel werden Anträge von anderen Stiftungen nicht berücksichtigt.
- Anträge müssen immer vollständig gemäss dem Gesuchsraster dokumentiert sein.
- Die Eigenmittel der beantragenden Organisation/Institution fliessen in die Beurteilung ein.
- Wir entlasten die öffentliche Hand nicht in Bereichen, die zu ihrem Aufgabengebiet gehören.
- Gesuche von Einzelpersonen behandeln wir – mit Ausnahme des Stiftungszweckes der Förderung und Ausbildung junger Schweizer im Ausland – in der Regel nicht.
- Projekte im Ausland unterstützen wir in der Regel nicht.