1 / Fürsorge
Hilfe an physisch und psychisch kranke, geistig behinderte, sozial benachteiligte oder alte Menschen
namentlich durch
- die Unterstützung von Institutionen im Inland, denen die respektvolle, menschliche Pflege und Betreuung ein besonderes Anliegen ist
- die Förderung von Forschungsprojekten auf dem Gebiete der Psychiatrie und deren Umsetzung in die Praxis im Sinne eines Brückenschlages zwischen Psychiatrie und Intern-Medizin.
2 / Bildung
Förderung und Ausbildung junger Schweizer im Ausland und ihrer Rückkehr in die Schweiz
namentlich durch
- Finanzierung von Auslandaufenthalten, Studiengebühren, Forschungsprojekten etc.
- Unterstützung von Institutionen wie beispielsweise die Stiftung Swiss House in Boston USA.
3 / GESELLSCHAFTSPOLITIK
Förderung des liberalen Gedankengutes und der Beachtung der Menschenrechte
Förderpolitik
Grundsätze der Mittelvergabe
Bezug zum Stiftungszweck
Hilfe an physisch und psychisch kranke, geistig behinderte oder alte Menschen
Dies ist der primäre Stiftungszweck. Projekte, welche Pioniercharakter haben (Forschungsprojekte oder Anstossfinanzierungen praxisbezogener Projekte mit Anspruch auf Weiterentwicklungen und Verbesserungen werden bevorzugt. Eine mehrjährige Finanzierung ist möglich.
Förderung und Ausbildung junger Schweizer im Ausland und ihrer Rückkehr in die Schweiz
Dieser Stiftungszweck wird zurückhaltend verfolgt.
Förderung des liberalen Gedankengutes und der Beachtung der Menschenrechte
Dies gilt als programmatische Leitlinie zur Prüfung aller Anträge. Es können auch Projekte und Institutionen unterstützt werden, welche diese Werte und ihre Durchsetzung in der Gesellschaft zum Ziel haben.
Weitere Vergabekriterien
Bei der Beurteilung von Unterstützungsgesuchen und Projekten richtet sich der Stiftungsrat nach dem Grundsatz der Förderung und Stärkung der persönlichen Ressourcen des Individuums mit dem Ziel einer möglichst hohen Selbstbestimmung in der Lebensführung.
Bei Entwicklungsprojekten möchten wir bereits in der Planungsphase angesprochen werden, weil dann eine Gewähr dafür besteht, dass wir uns im Sinne der Stifterin engagieren können.
Investitionsanträge für Bauten/Anschaffungen werden nur bei Projekten in der Ostschweiz geprüft.
In der Regel werden Anträge von anderen Förderstiftungen nicht berücksichtigt.
Anträge müssen immer vollständig gemäss dem Gesuchsraster dokumentiert sein.
Die Eigenmittel der beantragenden Organisation/Institution fliessen in die Beurteilung ein.
Projekte im Ausland können nicht berücksichtigt werden.
Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
Anträge an die Stiftung müssen immer über das Antragsformular eingereicht werden, das heruntergeladen und offline ausgefüllt werden kann. Diesem Formular sind auch alle am Schluss aufgeführten Beilagen ebenfalls als PDF anzufügen.
Senden Sie die Unterlagen per E-Mail an antrag@ebnet-stiftung.ch
Kontakt
Stiftungsrat und Erreichbarkeit
Korrespondenz bitte immer an die Stiftungsadresse richten!
EBNET-STIFTUNG
Postfach 143
9053 Teufen
Tel. 071 335 03 20
Fax 071 335 03 25
info@ebnet-stiftung.ch
Gesuche bitte immer an
antrag@ebnet-stiftung.ch
Präsident des Stiftungsrates
lic. iur. et lic. oec. Hanswalter Schmid
Rechtsanwalt
schmid@ebnet-stiftung.ch
Stiftungsratsmitglieder
PD Dr. Iren Bischofberger
lic. iur. Piergiorgio Giuliani
Dr. Christoph Hiller
Dr. Gabriela Küpfer
Albert Wassmer
Freie Mitarbeit
Karin Züger
Präsident
Hanswalter Schmid
lic. iur. et lic. oec., Rechtsanwalt
«Ich freue mich, dass wir dank grosszügiger finanzieller Beiträge der Ebnet-Stiftung innovative Projekte unterstützen können, welche die Lebensverhältnisse unserer alten, kranken und/oder behinderten Mitmenschen verbessern können.»